Pflanzenschutzmittel: Cedomon

Zulassungsnummer:

005921-00

Zulassungsanfang:

29.10.2007

Zulassungsende:

30.04.2024

Vertriebsfirmen:

Koppert B.V.

Wirkstoffe:

2200000000000cfu/l Pseudomonas chlororaphis Stamm MA 342

Kultur(en)Schaderreger
Dinkel (§18)Steinbrand (Tilletia caries o. foetida)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.005921-00/01-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technikSaatgutbehandlung
Aufwandmengen 0.75 l/dt
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha (entsprechend maximal 2,5 dt Saatgut pro ha)
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GersteNetzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea), Fusarium-Arten
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.005921-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technikbeizen
Aufwandmengen 0.75 l/dt
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 1,5 l/ha (entsprechend maximal 2,0 dt Saatgut pro ha)
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

SP001, NW261, NW467, SB001, SE1201, SS1201, SS2201, SS6201, VH363, NB663, NN002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Cedomon

Zulassungsnummer:005921-00
Zulassungsanfang:29.10.2007
Zulassungsende:30.04.2024
Vertriebsfirmen:Koppert B.V.
Wirkstoffe:2200000000000cfu/l Pseudomonas chlororaphis Stamm MA 342
Kennzeichen:SP001, NW261, NW467, SB001, SE1201, SS1201, SS2201, SS6201, VH363, NB663, NN002
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Dinkel (§18)Steinbrand (Tilletia caries o. foetida)
ähnliche Produkte
0,75 l/dt
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.005921-00/01-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technikSaatgutbehandlung
Aufwandmengen 0.75 l/dt
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 1,875 l/ha (entsprechend maximal 2,5 dt Saatgut pro ha)
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
GersteNetzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Streifenkrankheit (Pyrenophora graminea), Fusarium-Arten 0,75 l/dt
Zulassungs­ende30.04.2024
Anwendungsnr.005921-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technikbeizen
Aufwandmengen 0.75 l/dt
Weitere Erläuterungenmaximaler Mittelaufwand 1,5 l/ha (entsprechend maximal 2,0 dt Saatgut pro ha)
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

xs

sm

md

lg

xl