Zulassungsnummer: | 006370-00 |
Zulassungsanfang: | 13.06.2012 |
Zulassungsende: | 15.06.2027 |
Vertriebsfirmen: | Der Direktor der Landwirtschaftskammer, Copyr S.p.A. |
Wirkstoffe: | 18.6g/l Pyrethrine |
Kennzeichen: | NW468, NB6611, NN400, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS110-1, SS206, WMI3A |
GHS-Angaben: | , H400, H410, P391, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Weinrebe | Einbindiger Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 15.06.2027 |
Anwendungsnr. | 006370-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 15 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WA860: Keine Anwendung bei Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung. WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 1 Tage (EWTK) |
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Weinrebe | Bekreuzter Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) ähnliche Produkte | |
Zulassungsende | 15.06.2027 |
Anwendungsnr. | 006370-00/01-002 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | ab Schlüpfen der ersten Larven |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 15 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | WA860: Keine Anwendung bei Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung. WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 1 Tage (EWTK) |
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Zierpflanzen (§18) | Blattwespen, Blattfressende Käfer, Freifressende Schmetterlingsraupen, Schildlaus-Arten, Weiße Fliegen, Blattläuse | Pflanzengröße bis 50 cm 1,2 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1,8 l/ha; Wasser: 1000 bis 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2,4 l/ha; Wasser: 1500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 15.06.2027 |
Anwendungsnr. | 006370-00/04-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 1.2 l/ha Wasser: 500 bis 1000 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 1.8 l/ha Wasser: 1000 bis 1500 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 2.4 l/ha Wasser: 1500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. reduzierte Abstnde: 90 % 15 |
Anwendungsbestimmungen | NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen (§18) | Saugende Insekten ähnliche Produkte | 2,4 l/ha; Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Zulassungsende | 15.06.2027 |
Anwendungsnr. | 006370-00/05-001 |
Wirkungsbereich | Insektizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befall |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 2.4 l/ha Wasser: 500 bis 2000 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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