Pflanzenschutzmittel: INSEKTENIL-RAUMNEBEL-SPRAY

Zulassungsnummer:

006423-00

Zulassungsanfang:

05.09.2013

Zulassungsende:

15.06.2026

Vertriebsfirmen:

HENTSCHKE & SAWATZKI KG

Wirkstoffe:

11.45g/kg Pyrethrine, 68.67g/kg Piperonylbutoxid

Kultur(en)Schaderreger
RäumeKäfer
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-001
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 4 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (EV)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RäumeKäfer
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-002
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 4 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
RäumeMotten
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-003
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 1 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (EV)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RäumeMotten
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-004
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 10
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 1 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage

Kennzeichen:

NW467, SB166, SF1471, SS110, SS120, SS2202, ST2203, NW264, SB001, SB010, SB111, NB663

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Pyrethrine|Piperonylbutoxid

Mit dem Wirkstoff:

Pyrethrine
Piperonylbutoxid

Für den Schaderreger:

Käfer
Motten

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: INSEKTENIL-RAUMNEBEL-SPRAY

Zulassungsnummer:006423-00
Zulassungsanfang:05.09.2013
Zulassungsende:15.06.2026
Vertriebsfirmen:HENTSCHKE & SAWATZKI KG
Wirkstoffe:11.45g/kg Pyrethrine, 68.67g/kg Piperonylbutoxid
Kennzeichen:NW467, SB166, SF1471, SS110, SS120, SS2202, ST2203, NW264, SB001, SB010, SB111, NB663
GHS-Angaben:GHS07, EUH 401, H336, P101, P102, P261, P271, P312, P403+P233, P405, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
RäumeKäfer
ähnliche Produkte
4 Dose(n) je 1000 m³
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-001
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 4 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (EV)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RäumeKäfer
ähnliche Produkte
4 Dose(n) je 1000 m³
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-002
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 4 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
RäumeMotten
ähnliche Produkte
1 Dose(n) je 1000 m³
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-003
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 1 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreideerzeugnisse: 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Ölsaat: 21 Tage (EV)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Schalenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Trockenobst: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
in Mühlen und Speichern, Tabak: (EVDie Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
RäumeMotten
ähnliche Produkte
1 Dose(n) je 1000 m³
Zulassungs­ende15.06.2026
Anwendungsnr.006423-00/00-004
Wirkungs­bereichInsektizid
Einsatzgebiet.Vorratsschutz
Anwendungs­bereichin Mühlen und Speichern
Anwendungs­zeitpunktnach Befallsbeginn
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 10
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 10
Anwendungs­techniknebeln
Aufwandmengen 1 Dose(n) je 1000 m³
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
Wartezeitenin Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage
in Mühlen und Speichern, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): 21 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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