Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5 NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
Anwendungsbestimmungen
NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))VinoStar® ist ein tiefenwirksames Fungizid zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus im Weinbau (zur Verwendung als Keltertraube). Es enthält die Wirkstoffe Folpet (600 g/kg) und Dimethomorph (113 g/kg). Dimethomorph ist wirksam gegen alle Entwicklungsstadien des Pilzes, in denen aktives Wachstum stattfindet. Mit der speziellen tiefen- und lokalsystemischen Wirkung im behandelten Pflanzengewebe ermöglicht es einen umfangreichen Schutz auch bei ungünstigen Wetterbedingungen. Auch frühe Infektionsphasen (1-2 Tage) werden dadurch noch erfaßt. Folpet ist ein protektiv wirkender Kontaktwirkstoff, der die Keimung der Pilzsporen verhindert. Er sorgt außerdem für eine Nebenwirkung gegen weitere wichtige Pilzkrankheiten der Weinrebe. Beide in VinoStar® enthaltene Wirkstoffe ergänzen und verstärken sich in ihrer Wirkung. Die Basisaufwandmenge liegt bei 0,5 kg/ha, die maximale AWM ab BBCH 75 bei 2,0 kg/ha. Es sind bis zu drei Applikationen im Abstand von 10 Tagen möglich. Es ist besonders für den Einsatz im empfindlichen Zeitraum zwischen Blüte und Traubenschluß geeignet. Es ist Raubmilbenschonend, die Wartezeit liegt bei 35 Tagen. Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4250100207502)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5 NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
Anwendungsbestimmungen
NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Auflagen
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Weinrebe: 35 Tage
Sicherheits- datenblatt
Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))VinoStar® ist ein tiefenwirksames Fungizid zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus im Weinbau (zur Verwendung als Keltertraube). Es enthält die Wirkstoffe Folpet (600 g/kg) und Dimethomorph (113 g/kg). Dimethomorph ist wirksam gegen alle Entwicklungsstadien des Pilzes, in denen aktives Wachstum stattfindet. Mit der speziellen tiefen- und lokalsystemischen Wirkung im behandelten Pflanzengewebe ermöglicht es einen umfangreichen Schutz auch bei ungünstigen Wetterbedingungen. Auch frühe Infektionsphasen (1-2 Tage) werden dadurch noch erfaßt. Folpet ist ein protektiv wirkender Kontaktwirkstoff, der die Keimung der Pilzsporen verhindert. Er sorgt außerdem für eine Nebenwirkung gegen weitere wichtige Pilzkrankheiten der Weinrebe. Beide in VinoStar® enthaltene Wirkstoffe ergänzen und verstärken sich in ihrer Wirkung. Die Basisaufwandmenge liegt bei 0,5 kg/ha, die maximale AWM ab BBCH 75 bei 2,0 kg/ha. Es sind bis zu drei Applikationen im Abstand von 10 Tagen möglich. Es ist besonders für den Einsatz im empfindlichen Zeitraum zwischen Blüte und Traubenschluß geeignet. Es ist Raubmilbenschonend, die Wartezeit liegt bei 35 Tagen. Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4250100207502)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.