Pflanzenschutzmittel: GOLTIX TITAN

Zulassungsnummer:

007529-00

Zulassungsanfang:

20.12.2012

Zulassungsende:

31.07.2025

Vertriebsfirmen:

Adama

Wirkstoffe:

525g/l Metamitron, 40g/l Quinmerac

Kultur(en)Schaderreger
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.07.2025
Anwendungsnr.007529-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktFrühjahrnach dem Auflaufen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.07.2025
Anwendungsnr.007529-00/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Trockener Samen bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktFrühjahrvor dem Auflaufen (1. Behandlung),nach dem Auflaufen (2. bis 4. Behandlung),
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 4: 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NG343, NW470, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, EB001-2, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF1891, SF245-02, WMH4, WMH5, WH951, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Metamitron|Quinmerac

Mit dem Wirkstoff:

Metamitron
Quinmerac

Für den Schaderreger:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))GOLTIX TITAN ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Zucker- und Futterrüben und enthält zwei Wirkstoffe. Zum einen den bewährten Wirkstoff Metamitron (525 g/l), mit den bekannten Wirkungsstärken, der feinstvermahlen in der Formulierung (SC) vorliegt. Zum anderen den Wirkstoff Quinmerac (40 g/l), der v.a. auf Kletten-Labkraut eine besondere Wirkungsstärke besitzt. Die einzigartige Kombination der beiden Wirkstoffe führt zu einem breiteren Wirkungsspektrum sowie einer optimierten Wirksamkeit auf im Rübenanbau wichtige Unkräuter bei gleichzeitiger sehr guter Rübenverträglichkeit und Mischbarkeit. GOLTIX TITAN ist mit 3 x 2,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im Nachauflauf der Rüben (BBCH 10 bis 19) zugelassen, wobei der maximale Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 6,0 l/ha beträgt.
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4250100207960)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: GOLTIX TITAN

Dieses Mittel ist auch Bestandteil von:

Goltix Titan Belvedere Pack

Zulassungsnummer:007529-00
Zulassungsanfang:20.12.2012
Zulassungsende:31.07.2025
Vertriebsfirmen:Adama
Wirkstoffe:525g/l Metamitron, 40g/l Quinmerac
Kennzeichen:NG343, NW470, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, EB001-2, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF1891, SF245-02, WMH4, WMH5, WH951, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS09, EUH 208-0098, EUH 401, H411, P391, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige UnkräuterZeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.07.2025
Anwendungsnr.007529-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Keimblattstadium: Keimblätter waagerecht entfaltet bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktFrühjahrnach dem Auflaufen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige zweikeimblättrige UnkräuterZeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 4: 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.07.2025
Anwendungsnr.007529-00/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Trockener Samen bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktFrühjahrvor dem Auflaufen (1. Behandlung),nach dem Auflaufen (2. bis 4. Behandlung),
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenZeitpunkt 1: 3 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 3: 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 4: 1 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Anwendungshinweis: (ADAMA (Feinchemie))GOLTIX TITAN ist ein flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Zucker- und Futterrüben und enthält zwei Wirkstoffe. Zum einen den bewährten Wirkstoff Metamitron (525 g/l), mit den bekannten Wirkungsstärken, der feinstvermahlen in der Formulierung (SC) vorliegt. Zum anderen den Wirkstoff Quinmerac (40 g/l), der v.a. auf Kletten-Labkraut eine besondere Wirkungsstärke besitzt. Die einzigartige Kombination der beiden Wirkstoffe führt zu einem breiteren Wirkungsspektrum sowie einer optimierten Wirksamkeit auf im Rübenanbau wichtige Unkräuter bei gleichzeitiger sehr guter Rübenverträglichkeit und Mischbarkeit. GOLTIX TITAN ist mit 3 x 2,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im Nachauflauf der Rüben (BBCH 10 bis 19) zugelassen, wobei der maximale Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 6,0 l/ha beträgt.
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4250100207960)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Metaquin 007529-00/005 Distrimex GmbH 10.10.2014 31.07.2025
Goltix Queen 007529-00/007 MENORA GmbH 10.01.2018 31.07.2025
Goltix Titan 565 SC 007529-00/010 OGET Innovations GmbH 05.10.2018 31.07.2025
Koloss 007529-00/011 Star Chemicals doo 08.02.2018 31.07.2025
Metaquin 007529-00/012 Distrimex GmbH 15.10.2018 31.07.2025
Goltix Titan 565 SC 007529-00/013 MENORA GmbH 26.11.2018 31.07.2025
AGRIMEX METAMERAC 007529-00/014 Agrimex UK Ltd. 15.03.2019 31.07.2025
Metaquin T 007529-00/015 Crop Chem GmbH 22.03.2019 31.07.2025
Goltix Queen 007529-00/017 STAR Agro Handels GmbH 18.03.2020 31.07.2025
Garnesh 007529-00/018 LTT Crops LTD 07.12.2020 31.07.2025
Goltix Titan 007529-00/021 MENORA GmbH 11.01.2022 31.07.2025
Koloss 007529-00/022 Star Chemicals doo 18.01.2022 31.07.2025
Metamitron Plus 565 SC 007529-00/023 ALOA Handels GmbH 24.03.2022 31.07.2025
VERSIS Metamitron + Quinmerac 007529-00/025 VERSIS S.A. 07.12.2023 31.07.2025
Goltix Titan 007529-00/026 STAR Agro Handels GmbH 12.01.2024 31.07.2025
METAMERAC 007529-00/027 Agrimotion Deutschland GmbH 22.04.2024 31.07.2025

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

xs

sm

md

lg

xl