Pflanzenschutzmittel: Milestone

Zulassungsnummer:

007726-00

Zulassungsanfang:

10.09.2014

Zulassungsende:

01.01.2025

Vertriebsfirmen:

Corteva

Wirkstoffe:

500g/l Propyzamid, 5.3g/l Aminopyralid (6.3g/l Kalium-Salz)

Kultur(en)Schaderreger
WinterrapsEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende01.01.2025
Anwendungsnr.007726-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenSpätherbst bis Winter,November bis Februar,nach dem Auflaufen der Unkräuter,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP685-1: Bei vorzeitigem Umbruch sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Es können nur Mais, Sommerraps und Kohlarten nachgebaut werden.
WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP711: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich.
WP683-2: Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.
WP682-2: Einstreu, das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
VV215: Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterraps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NW468, NW264, NN2002, NW262, NW265, SB001, SB110, SE110, SF245-01, SS110, SS2101, SS610, WMK1, WMO, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Propyzamid|Aminopyralid

Mit dem Wirkstoff:

Propyzamid
Aminopyralid

Für den Schaderreger:

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungshinweis: (Corteva (Dow))Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern (einschl. resistenter Biotypen), Ausfallgetreide und Unkräutern wei Kamille-Arten (einschl. resistenter Biotypen), Kornblume, Klatschmohn und Vogelmiere in Winterraps im Nachauflauf im Spätherbst und Winter (bis Februar). Aufwandmenge: Winterraps gegen einjährige einkeimblättrige/zweikeimblättrige Unkräuter: Im Spätherbst/Winter von November bis Februar (ab BBCH14), nach dem Auflaufen der Unkräuter: 1,5 l/ha in 200-300 l Wasser. Max. 1 Anwendung für die Kultur bz
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 3362130145240)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Milestone

Zulassungsnummer:007726-00
Zulassungsanfang:10.09.2014
Zulassungsende:01.01.2025
Vertriebsfirmen:Corteva
Wirkstoffe:500g/l Propyzamid, 5.3g/l Aminopyralid (6.3g/l Kalium-Salz)
Kennzeichen:NW468, NW264, NN2002, NW262, NW265, SB001, SB110, SE110, SF245-01, SS110, SS2101, SS610, WMK1, WMO, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:GHS08, GHS09, EUH 208-0098, EUH 401, H351, H400, H410, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
WinterrapsEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 1,5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Zulassungs­ende01.01.2025
Anwendungsnr.007726-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 4. Laubblatt entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenSpätherbst bis Winter,November bis Februar,nach dem Auflaufen der Unkräuter,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 l/ha
Wasser: 200 bis 300 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP685-1: Bei vorzeitigem Umbruch sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Es können nur Mais, Sommerraps und Kohlarten nachgebaut werden.
WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP711: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich.
WP683-2: Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.
WP682-2: Einstreu, das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
VV215: Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterraps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Anwendungshinweis: (Corteva (Dow))Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern (einschl. resistenter Biotypen), Ausfallgetreide und Unkräutern wei Kamille-Arten (einschl. resistenter Biotypen), Kornblume, Klatschmohn und Vogelmiere in Winterraps im Nachauflauf im Spätherbst und Winter (bis Februar). Aufwandmenge: Winterraps gegen einjährige einkeimblättrige/zweikeimblättrige Unkräuter: Im Spätherbst/Winter von November bis Februar (ab BBCH14), nach dem Auflaufen der Unkräuter: 1,5 l/ha in 200-300 l Wasser. Max. 1 Anwendung für die Kultur bz
Gebinde: , 10 Liter (1 dm3) (EAN 3362130145240)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
DORADO 007726-00/005 Crop Chem GmbH 16.01.2020 01.01.2025
Milestone 007726-00/007 ALOA Handels GmbH 22.06.2021 01.01.2025

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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