Pflanzenschutzmittel: Euflor Moosvernichter mit Rasendünger

Zulassungsnummer:

008047-64

Zulassungsanfang:

06.12.2016

Zulassungsende:

31.08.2027

Vertriebsfirmen:

Evergreen Garden Care, EUFLOR GmbH für Gartenbedarf

Wirkstoffe:

163g/kg Eisen-II-sulfat (182g/kg Monohydrat)

Kultur(en)Schaderreger
RasenMoose
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.008047-64/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der VegetationsperiodeFrühjahr,HerbstUNDnicht im Ansaatjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 35 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW742: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

NW467, SB001, SB166, SE126, SS201, SS703, NB663, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Eisen-II-sulfat

Für den Schaderreger:

Moose

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Euflor Moosvernichter mit Rasendünger

Zulassungsnummer:008047-64
Zulassungsanfang:06.12.2016
Zulassungsende:31.08.2027
Vertriebsfirmen:Evergreen Garden Care, EUFLOR GmbH für Gartenbedarf
Wirkstoffe:163g/kg Eisen-II-sulfat (182g/kg Monohydrat)
Kennzeichen:NW467, SB001, SB166, SE126, SS201, SS703, NB663, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS07, EUH 401, H319, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
RasenMoose
ähnliche Produkte
35 g/m²
Zulassungs­ende31.08.2027
Anwendungsnr.008047-64/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der VegetationsperiodeFrühjahr,HerbstUNDnicht im Ansaatjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 35 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WW742: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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