Pflanzenschutzmittel: KN128OPZ

Zulassungsnummer:

008318-00

Zulassungsanfang:

17.02.2020

Zulassungsende:

19.03.2022 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 19.09.2022

Vertriebsfirmen:

FMC Cheminova

Wirkstoffe:

300g/kg Indoxacarb

Kultur(en)Schaderreger
Erdbeere (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 125 g/ha
Wasser: 200 bis 1200 l/ha
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Erdbeere: 3 Tage
Erdbeere (§18)Erdraupen, Gammaeule
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-014
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 125 g/ha
Wasser: 200 bis 1200 l/ha
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Erdbeere: 3 Tage
Kohlrabi (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlweißlings-Arten, Kohleule
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
AuflagenVV605: Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet. Diese Angabe ist jeweils gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar auf der Packung, der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, auf der Umhüllung oder, sofern die Erzeugnisse lose abgegeben werden, auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang oder einer schriftlichen Aufzeichnung oder auf vergleichbare Weise jeweils am Ort der Abgabe, sofern die Angabe dem jeweiligen Lebensmittel zuzuordnen ist, anzugeben. Bei der Abgabe von Erzeugnissen an andere Personen als Verbraucher erfolgt die Kenntlichmachung der Behandlung durch die vorgeschriebene Angabe auf einer Außenfläche der Packungen oder Behältnisse und zusätzlich in den Begleitpapieren. Die genannte Angabe und Kenntlichmachung kann entfallen, wenn die Blätter des Kohlrabis vor dem Inverkehrbringen entfernt werden oder wenn sichergestellt werden kann, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt.
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Kohlrabi: 3 Tage
Kohlrabi (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlweißlings-Arten, Kohleule
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-015
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Kohlrabi: 3 Tage
RapsRapsglanzkäfer
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Raps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rettich, Radieschen (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlmotte, Kohlweißlings-Arten, Kohleule
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/01-022
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Radieschen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rettich, Radieschen (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlmotte, Kohlweißlings-Arten, Kohleule
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/01-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Radieschen: 3 Tage
Freiland, Rettich: 3 Tage

Kennzeichen:

EB001-2, SS2101, NW470, SF275-VEWE, SF276-EEGE, SS110-1, SS120-1, EB001-2, NB6611, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SF245-02, SS206, WH952, WMI22A, NN1002, NN1001

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: KN128OPZ

Zulassungsnummer:008318-00
Zulassungsanfang:17.02.2020
Zulassungsende:19.03.2022 / Antragsgemäß widerrufen - Aufbrauchfrist: 19.09.2022
Vertriebsfirmen:FMC Cheminova
Wirkstoffe:300g/kg Indoxacarb
Kennzeichen:EB001-2, SS2101, NW470, SF275-VEWE, SF276-EEGE, SS110-1, SS120-1, EB001-2, NB6611, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SF245-02, SS206, WH952, WMI22A, NN1002, NN1001
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Erdbeere (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen
ähnliche Produkte
125 g/ha; Wasser: 200 bis 1200 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-001
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 125 g/ha
Wasser: 200 bis 1200 l/ha
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Erdbeere: 3 Tage
Erdbeere (§18)Erdraupen, Gammaeule 125 g/ha; Wasser: 200 bis 1200 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-014
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 125 g/ha
Wasser: 200 bis 1200 l/ha
Weitere ErläuterungenReihenbehandlung
zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Erdbeere: 3 Tage
Kohlrabi (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlweißlings-Arten, Kohleule 85 g/ha; Wasser: 200 bis 800 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-007
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
AuflagenVV605: Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet. Diese Angabe ist jeweils gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar auf der Packung, der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, auf der Umhüllung oder, sofern die Erzeugnisse lose abgegeben werden, auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang oder einer schriftlichen Aufzeichnung oder auf vergleichbare Weise jeweils am Ort der Abgabe, sofern die Angabe dem jeweiligen Lebensmittel zuzuordnen ist, anzugeben. Bei der Abgabe von Erzeugnissen an andere Personen als Verbraucher erfolgt die Kenntlichmachung der Behandlung durch die vorgeschriebene Angabe auf einer Außenfläche der Packungen oder Behältnisse und zusätzlich in den Begleitpapieren. Die genannte Angabe und Kenntlichmachung kann entfallen, wenn die Blätter des Kohlrabis vor dem Inverkehrbringen entfernt werden oder wenn sichergestellt werden kann, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt.
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Kohlrabi: 3 Tage
Kohlrabi (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlweißlings-Arten, Kohleulebei Befallsbeginn bzw, bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 85 g/ha; Wasser: 200 bis 800 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/02-015
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technik
Aufwandmengenbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Kohlrabi: 3 Tage
RapsRapsglanzkäfer
ähnliche Produkte
85 g/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/00-005
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Raps: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rettich, Radieschen (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlmotte, Kohlweißlings-Arten, Kohleule 85 g/ha; Wasser: 200 bis 800 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/01-022
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Radieschen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Rettich, Radieschen (§18)Freifressende Schmetterlingsraupen, Kohlmotte, Kohlweißlings-Arten, Kohleule 85 g/ha; Wasser: 200 bis 800 l/ha
Zulassungs­ende31.10.2023
Anwendungsnr.008318-00/01-008
Wirkungs­bereich
Einsatzgebiet.
Anwendungs­bereich
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technik
Aufwandmengen 85 g/ha
Wasser: 200 bis 800 l/ha
Weitere Erläuterungenzeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Radieschen: 3 Tage
Freiland, Rettich: 3 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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