Pflanzenschutzmittel: DIFOL

Zulassungsnummer:

008498-00

Zulassungsanfang:

02.05.2024

Zulassungsende:

15.02.2026

Vertriebsfirmen:

GLOBACHEM NV, Plantan

Wirkstoffe:

10.7g/l Difenoconazol, 400g/l Folpet

Kultur(en)Schaderreger
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.008498-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 90 % der zu erwartenden sortentypischen Trieblänge (Jahrestrieb) erreicht bis Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße)
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 1.15 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 100 bis 333 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 110 Tage
Freiland, Birne: 110 Tage

Kennzeichen:

NW470, SF276-EEOS, SF278-21OS, SS110-1, SS420-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS526, SS530, SS610, VA263-1, VA320, SB001, EB001-2, NW262, NW264, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WMFG1, WMFM4, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

Difenoconazol|Folpet

Mit dem Wirkstoff:

Difenoconazol
Folpet

Für den Schaderreger:

Schorf (Venturia spp.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: DIFOL

Zulassungsnummer:008498-00
Zulassungsanfang:02.05.2024
Zulassungsende:15.02.2026
Vertriebsfirmen:GLOBACHEM NV, Plantan
Wirkstoffe:10.7g/l Difenoconazol, 400g/l Folpet
Kennzeichen:NW470, SF276-EEOS, SF278-21OS, SS110-1, SS420-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS526, SS530, SS610, VA263-1, VA320, SB001, EB001-2, NW262, NW264, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, WMFG1, WMFM4, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS08, GHS09, EUH 208-0043, EUH 208-0098, EUH 208-0103, EUH 401, H317, H318, H351, H410, P101, P102, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P310, P362+P364, P391, P405, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.) 1,15 l/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 333 l/ha und je m Kronenhöhe
Zulassungs­ende15.02.2026
Anwendungsnr.008498-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 90 % der zu erwartenden sortentypischen Trieblänge (Jahrestrieb) erreicht bis Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße)
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen 1.15 l/ha und je m Kronenhöhe
Wasser: 100 bis 333 l/ha und je m Kronenhöhe
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW607-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte Abstnde: 90% 20
Anwendungs­bestimmungenNG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 110 Tage
Freiland, Birne: 110 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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