Zulassungsnummer: | 008664-60 |
Zulassungsanfang: | 15.01.2019 |
Zulassungsende: | 31.10.2025 |
Vertriebsfirmen: | Sharda Cropchem Espana S.L., Sumi Agro |
Wirkstoffe: | 480g/l Ethephon |
Kennzeichen: | SS2202, SS610, NW470, SE110, SF275-VE, SS110-1, SS120-1, SS2101, EB001-2, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF245-02, NB6641, NN1001, NN1002 |
GHS-Angaben: | , , , EUH 401, H314, H335, H411, P101, P102, P260, P264, P280, P301+P330+P331, P303+P361+P353, P305+P351+P338, P308+P310, P363, P391, P403+P233, P405, P501, GEFAHR |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Apfel | Vereinheitlichung der Fruchtreife, Verbesserung der Fruchtqualität | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 1500 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/01-004 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von etwa 80 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe |
Anwendungszeitpunkt | September bis Oktober |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 1500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF276-35OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. SF278-4OS: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 10 Tage |
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Apfel | Alternanzbrechung, Verbesserung der Fruchtqualität | 0,75 l/ha; Wasser: 500 bis 1500 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/01-003 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Rotknospenstadium: Blütenstiele strecken sich, Kelchblätter sind leicht geöffnet Blütenblätter gerade erkennbar bis Beginn der Blüte: etwa 10 % der Blüten geöffnet |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 500 bis 1500 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF275-EEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF278-4OS: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. SF276-35OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 10 Tage |
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Birne | Förderung der Blütenbildung ähnliche Produkte | 0,3 l/ha; Wasser: 500 bis 1200 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/01-005 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis Fruchtdurchmesser bis 40 mm Frucht steht aufrecht T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T |
Anwendungszeitpunkt | Mai bis Juni |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.3 l/ha Wasser: 500 bis 1200 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SF276-35OS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. SF275-EEOS: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. SF278-4OS: Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 4 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen. |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Birne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommerdinkel, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen | Halmfestigung | 1 l/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/01-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommerhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Sommerweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Sommerdinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Sommergerste | Halmfestigung ähnliche Produkte | 0,75 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/00-003 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich bis Grannenspitzen |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 0.75 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Sommergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wintergerste | Halmfestigung ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/00-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich bis Beginn des Ähren-/Rispenschiebens |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Wintertriticale | Halmfestigung ähnliche Produkte | 1,25 l/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/01-002 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Erscheinen des letzten Blattes (Fahnenblatt) bis Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen |
Anwendungszeitpunkt | Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.25 l/ha Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wintertriticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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Winterweichweizen | Halmfestigung ähnliche Produkte | 1 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Zulassungsende | 31.10.2025 |
Anwendungsnr. | 008664-60/00-001 |
Wirkungsbereich | Wachstumsregler |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Blattscheide des Fahnenblattes verlängert sich bis Beginn des Ähren-/Rispenschiebens |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | 1 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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