Von 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Mehrzahl der Laubblätter gelb verfärbt
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
0.2 kg/ha Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Kartoffel: 1 Tage Freiland, Kartoffel: 1 Tage
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Von 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis Mehrzahl der Laubblätter gelb verfärbt
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwandmengen
0.2 kg/ha Wasser: 150 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW7041: Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Kartoffel: 1 Tage Freiland, Kartoffel: 1 Tage
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.