Zulassungsnummer: | 00A353-00 |
Zulassungsanfang: | 13.08.2019 |
Zulassungsende: | 31.08.2026 |
Vertriebsfirmen: | Punya Innovation ApS |
Wirkstoffe: | 60g/l Essigsäure |
Kennzeichen: | NW470, SE110, EB001-2, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMZ, WH952, NB6641, NN1001 |
GHS-Angaben: | , EUH 401, H319, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, P501, ACHTUNG |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Nichtkulturland ohne Holzgewächse | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A353-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Auflagen | SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln." HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nichtkulturland ohne Holzgewächse: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Nichtkulturland ohne Holzgewächse | Moose ähnliche Produkte | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A353-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | SE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
Auflagen | HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel". HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln." NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Nichtkulturland ohne Holzgewächse: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A353-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Moose ähnliche Produkte | 100 ml/m² |
Zulassungsende | 31.08.2026 |
Anwendungsnr. | 00A353-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Nichtkulturland |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | ab Frühjahr |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 6 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 100 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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