Pflanzenschutzmittel: CITO FAST

Zulassungsnummer:

00A353-00

Zulassungsanfang:

13.08.2019

Zulassungsende:

31.08.2026

Vertriebsfirmen:

Punya Innovation ApS

Wirkstoffe:

60g/l Essigsäure

Kultur(en)Schaderreger
Nichtkulturland ohne HolzgewächseEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
AuflagenSS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nichtkulturland ohne Holzgewächse: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Nichtkulturland ohne HolzgewächseMoose
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
AuflagenHE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nichtkulturland ohne Holzgewächse: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

NW470, SE110, EB001-2, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMZ, WH952, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: CITO FAST

Zulassungsnummer:00A353-00
Zulassungsanfang:13.08.2019
Zulassungsende:31.08.2026
Vertriebsfirmen:Punya Innovation ApS
Wirkstoffe:60g/l Essigsäure
Kennzeichen:NW470, SE110, EB001-2, NN3002, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMZ, WH952, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:GHS07, EUH 401, H319, P101, P102, P280, P305+P351+P338, P337+P313, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Nichtkulturland ohne HolzgewächseEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
AuflagenSS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nichtkulturland ohne Holzgewächse: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Nichtkulturland ohne HolzgewächseMoose
ähnliche Produkte
100 ml/m²
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSE126: Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
AuflagenHE110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Nichtkulturland ohne Holzgewächse: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 100 ml/m²
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Wege und Plätze mit HolzgewächsenMoose
ähnliche Produkte
100 ml/m²
Zulassungs­ende31.08.2026
Anwendungsnr.00A353-00/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Nichtkulturland
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab Frühjahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 100 ml/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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