Zulassungsnummer: | 00A593-00 |
Zulassungsanfang: | 03.03.2022 |
Zulassungsende: | 15.03.2026 |
Vertriebsfirmen: | ASCENZA AGRO S.A. |
Wirkstoffe: | 400g/l Pyrimethanil |
Kennzeichen: | NW470, SF275-3OS, SF275-EEAC, SF276-7WE, SF277-1OS, SF278-3WE, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS227, VA275, EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFD1, WH952, NB6641, NN1001, NN1002 |
GHS-Angaben: | , EUH 208-0215, EUH 401, H411, P391, P501 |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Futtererbse | Botrytis cinerea ähnliche Produkte | 1,5 l/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Zulassungsende | 15.03.2026 |
Anwendungsnr. | 00A593-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Ackerbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Vereinzelt erste offene Blüten im Bestand bis Ende der Blüte |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 1.5 l/ha Wasser: 150 bis 400 l/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Futtererbse: 28 Tage |
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Quitte, Birne, Apfel | Schorf (Venturia spp.) | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,125 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 3,375 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 0,625 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 390 bis 555 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 15.03.2026 |
Anwendungsnr. | 00A593-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.125 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 3.375 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 0.625 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 390 bis 555 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% * |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 56 Tage Freiland, Birne: 56 Tage Freiland, Quitte: 56 Tage |
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Weinrebe | Botrytis cinerea ähnliche Produkte | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 2 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 2 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,2 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 240 bis 480 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 15.03.2026 |
Anwendungsnr. | 00A593-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Weinbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben) |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 2 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 2 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.2 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 240 bis 480 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5,75% *,90% * |
Anwendungsbestimmungen | VA263: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten. |
Auflagen | WW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Weinrebe: 21 Tage |
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