Zulassungsnummer: | 00A758-00 |
Zulassungsanfang: | 11.05.2022 |
Zulassungsende: | 31.08.2025 |
Vertriebsfirmen: | Plantan, Belcrop BV, CERTIPLANT B.V. |
Wirkstoffe: | 400g/l Dodin |
Kennzeichen: | NW470, SE110, SF275-EEOS, SF276-14OS, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS227, VA263, VA277, EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFUN, WH952, NB6641, NN1001, NN1002 |
GHS-Angaben: | , , , EUH 208-0179, EUH 208-0254, EUH 401, H302, H318, H332, H400, H410, P101, P102, P261, P264, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P501, GEFAHR |
Abstandsauflagen: | |
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Birne, Apfel | Schorf (Venturia spp.) | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 31.08.2025 |
Anwendungsnr. | 00A758-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 60 Tage Freiland, Birne: 60 Tage |
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Birne, Apfel | Schorf (Venturia spp.) | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 31.08.2025 |
Anwendungsnr. | 00A758-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Apfel: 60 Tage Freiland, Birne: 60 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche | Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 31.08.2025 |
Anwendungsnr. | 00A758-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % * |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: 14 Tage Freiland, Sauerkirsche: 14 Tage |
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Sauerkirsche, Süßkirsche | Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) | max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche |
Zulassungsende | 31.08.2025 |
Anwendungsnr. | 00A758-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Stadium Kultur | Von Triebwachstum abgeschlossen Laubblätter noch grün bis Ende des Laubblattfalls |
Anwendungszeitpunkt | bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen oder sprühen |
Aufwandmengen | max. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Süßkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Freiland, Sauerkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
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