Pflanzenschutzmittel: DODIFUN SC

Zulassungsnummer:

00A758-00

Zulassungsanfang:

11.05.2022

Zulassungsende:

31.08.2025

Vertriebsfirmen:

Plantan, Belcrop BV, CERTIPLANT B.V.

Wirkstoffe:

400g/l Dodin

Kultur(en)Schaderreger
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % *
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 60 Tage
Freiland, Birne: 60 Tage
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 60 Tage
Freiland, Birne: 60 Tage
Sauerkirsche, SüßkirscheSprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % *
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Süßkirsche: 14 Tage
Freiland, Sauerkirsche: 14 Tage
Sauerkirsche, SüßkirscheSprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Triebwachstum abgeschlossen
Laubblätter noch grün bis Ende des Laubblattfalls
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Süßkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sauerkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NW470, SE110, SF275-EEOS, SF276-14OS, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS227, VA263, VA277, EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFUN, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: DODIFUN SC

Zulassungsnummer:00A758-00
Zulassungsanfang:11.05.2022
Zulassungsende:31.08.2025
Vertriebsfirmen:Plantan, Belcrop BV, CERTIPLANT B.V.
Wirkstoffe:400g/l Dodin
Kennzeichen:NW470, SE110, SF275-EEOS, SF276-14OS, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS227, VA263, VA277, EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFUN, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS05, GHS07, GHS09, EUH 208-0179, EUH 208-0254, EUH 401, H302, H318, H332, H400, H410, P101, P102, P261, P264, P270, P280, P305+P351+P338, P308+P310, P391, P501, GEFAHR
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Knospenaufbruch: grüne Blätter, die das Blütenbüschel umhüllen, werden sichtbar bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 15,75 % 10,90 % *
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 60 Tage
Freiland, Birne: 60 Tage
Birne, ApfelSchorf (Venturia spp.)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 60 Tage
Freiland, Birne: 60 Tage
Sauerkirsche, SüßkirscheSprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % *
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Süßkirsche: 14 Tage
Freiland, Sauerkirsche: 14 Tage
Sauerkirsche, SüßkirscheSprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,7 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 1,7 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1,125 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 195 bis 600 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A758-00/00-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Triebwachstum abgeschlossen
Laubblätter noch grün bis Ende des Laubblattfalls
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.7 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 1.7 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1.125 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 195 bis 600 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50 % 10,75 % 5,90 % *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW762: Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Süßkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sauerkirsche: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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