Pflanzenschutzmittel: Substral Schneckenkorn Limex Ultra

Zulassungsnummer:

00A905-60

Zulassungsanfang:

25.05.2023

Zulassungsende:

31.12.2031

Vertriebsfirmen:

Evergreen Garden Care

Wirkstoffe:

30g/kg Eisen-III-phosphat

Kultur(en)Schaderreger
GemüsekulturenNacktschnecken
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2031
Anwendungsnr.00A905-60/00-002
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenGehäuseschnecken, Nacktschnecken
Zulassungs­ende31.12.2031
Anwendungsnr.00A905-60/00-003
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenGehäuseschnecken, Nacktschnecken
Zulassungs­ende31.12.2031
Anwendungsnr.00A905-60/00-001
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

NT870, EB001-2, NT665, SB001, SB005, SB010, SB166, SS205-1, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Eisen-III-phosphat

Für den Schaderreger:

Gehäuseschnecken
Nacktschnecken

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Substral Schneckenkorn Limex Ultra

Zulassungsnummer:00A905-60
Zulassungsanfang:25.05.2023
Zulassungsende:31.12.2031
Vertriebsfirmen:Evergreen Garden Care
Wirkstoffe:30g/kg Eisen-III-phosphat
Kennzeichen:NT870, EB001-2, NT665, SB001, SB005, SB010, SB166, SS205-1, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:EUH 401
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
GemüsekulturenNacktschnecken
ähnliche Produkte
1 g/m²
Zulassungs­ende31.12.2031
Anwendungsnr.00A905-60/00-002
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ObstkulturenGehäuseschnecken, Nacktschnecken 1 g/m²
Zulassungs­ende31.12.2031
Anwendungsnr.00A905-60/00-003
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
ZierpflanzenGehäuseschnecken, Nacktschnecken 1 g/m²
Zulassungs­ende31.12.2031
Anwendungsnr.00A905-60/00-001
Wirkungs­bereichMolluskizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungs­zeitpunktMärz bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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