Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungszeitpunkt
März bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Obstkulturen
Gehäuseschnecken, Nacktschnecken
Zulassungsende
31.12.2031
Anwendungsnr.
00A905-60/00-003
Wirkungsbereich
Molluskizid
Einsatzgebiet.
Obstbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungszeitpunkt
März bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zierpflanzen
Gehäuseschnecken, Nacktschnecken
Zulassungsende
31.12.2031
Anwendungsnr.
00A905-60/00-001
Wirkungsbereich
Molluskizid
Einsatzgebiet.
Zierpflanzenbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungszeitpunkt
März bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungszeitpunkt
März bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Gemüsekulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Obstkulturen
Gehäuseschnecken, Nacktschnecken
1 g/m²
Zulassungsende
31.12.2031
Anwendungsnr.
00A905-60/00-003
Wirkungsbereich
Molluskizid
Einsatzgebiet.
Obstbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungszeitpunkt
März bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Obstkulturen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zierpflanzen
Gehäuseschnecken, Nacktschnecken
1 g/m²
Zulassungsende
31.12.2031
Anwendungsnr.
00A905-60/00-001
Wirkungsbereich
Molluskizid
Einsatzgebiet.
Zierpflanzenbau
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium Kultur
Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50 % der Blätter verfärbt oder abgefallen
Anwendungszeitpunkt
März bis Septemberbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen,
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 4 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungstechnik
streuen
Aufwandmengen
1 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstandsauflagen
Anwendungsbestimmungen
Auflagen
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
Wartezeiten
Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.