Pflanzenschutzmittel: Mevalone

Zulassungsnummer:

00A941-00

Zulassungsanfang:

24.07.2024

Zulassungsende:

30.04.2027

Vertriebsfirmen:

Sumi Agro, Eden Research PLC

Wirkstoffe:

33g/l Eugenol, 66g/l Geraniol, 66g/l Thymol

Kultur(en)Schaderreger
KernobstBotrytis cinerea, Alternaria Arten (Alternaria sp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species)
Zulassungs­ende30.04.2027
Anwendungsnr.00A941-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 16 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 3.2 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 10,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungenSS229: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen.
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 1 Tage
Freiland, Kernobst: 1 Tage
WeinrebeBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende30.04.2027
Anwendungsnr.00A941-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erste Blütenkäppchen lösen sich vom Blütenboden bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 16 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 3.2 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG735: Bei Anwendung des Mittels kann es vor allem bei frühen Rebsorten zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung des Weins kommen.
WG736: Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 7 Tage

Kennzeichen:

NW470, SF275-10OS, SF275-14WE, SF276-3OS, SF276-7WE, SS110-1, SS2101, SS530, SS610, EB001-2, NN2001, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFBM01, WH952, NB6641, NN1002

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Mevalone

Zulassungsnummer:00A941-00
Zulassungsanfang:24.07.2024
Zulassungsende:30.04.2027
Vertriebsfirmen:Sumi Agro, Eden Research PLC
Wirkstoffe:33g/l Eugenol, 66g/l Geraniol, 66g/l Thymol
Kennzeichen:NW470, SF275-10OS, SF275-14WE, SF276-3OS, SF276-7WE, SS110-1, SS2101, SS530, SS610, EB001-2, NN2001, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFBM01, WH952, NB6641, NN1002
GHS-Angaben:GHS07, EUH 208-0155, EUH 208-0213, EUH 401, H317, H319, P101, P102, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P313, P362+P364, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
KernobstBotrytis cinerea, Alternaria Arten (Alternaria sp.), Phytophthora-Arten (Phytophthora species)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 16 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 3,2 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende30.04.2027
Anwendungsnr.00A941-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 16 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 3.2 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 10,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungenSS229: Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) zu tragen.
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 1 Tage
Freiland, Kernobst: 1 Tage
WeinrebeBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 16 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 3,2 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende30.04.2027
Anwendungsnr.00A941-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erste Blütenkäppchen lösen sich vom Blütenboden bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 4 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 16 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 3.2 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-2: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG735: Bei Anwendung des Mittels kann es vor allem bei frühen Rebsorten zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung des Weins kommen.
WG736: Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 7 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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