Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Arzneipflanzen (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,128 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-012 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.128 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Arzneipflanzen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Arzneipflanzen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Blattgemüse (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-004 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Blattgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Erdbeere (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Erdbeere: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
frische Kräuter (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-011 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, frische Kräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Fruchtgemüse (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,064 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-005 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.064 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Fruchtgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Fruchtgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Gewürzkräuter (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-006 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Gewürzkräuter: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Himbeerartiges Beerenobst (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-003 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Himbeerartiges Beerenobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Himbeerartiges Beerenobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Johannisbeerartiges Beerenobst (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-002 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Johannisbeerartiges Beerenobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Johannisbeerartiges Beerenobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Kohlgemüse (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-007 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Kohlgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Kohlgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Rosen (§18) | Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) ähnliche Produkte | 0,32 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/01-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.32 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Rosen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Rosen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Rosen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Rosen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Rosen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) Gewächshaus, Rosen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Sprossgemüse (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-010 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Sprossgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Sprossgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Tomate | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,064 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.064 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Tomate: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Wurzel- und Knollengemüse (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-008 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Wurzel- und Knollengemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Wurzel- und Knollengemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|
Zierpflanzen (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,128 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-013 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.128 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
|
Zwiebelgemüse (§18) | Echte Mehltaupilze ähnliche Produkte | 0,032 kg/ha |
Zulassungsende | 31.12.2024 |
Anwendungsnr. | 00A990-00/02-009 |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Einsatzgebiet. | Gemüsebau |
Anwendungsbereich | Gewächshaus |
Anwendungszeitpunkt | bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptometäglich über Nacht oder alternierend alle zwei Nächte, |
Max. Zahl Behandlungen |
|
Anwendungstechnik | verdampfen |
Aufwandmengen | 0.032 kg/ha |
Weitere Erläuterungen | |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Gewächshaus, Zwiebelgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) Gewächshaus, Zwiebelgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.) |
|