Pflanzenschutzmittel: CheckMate Puffer Leaf Multi

Zulassungsnummer:

00A992-00

Zulassungsanfang:

25.11.2022

Zulassungsende:

31.08.2025

Vertriebsfirmen:

Suterra Europe Biocontrol, S.L.

Wirkstoffe:

70g/kg (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, 130g/kg (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat, 130g/kg (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat

Kultur(en)Schaderreger
KernobstSchokoladenbrauner Fruchtblattwickler, Fruchtschalenwickler, Apfelwickler
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A992-00/00-001
Wirkungs­bereichPheromon
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor Beginn des Fluges der Falter der 1. Generation
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikaufhängen
Aufwandmengen 3 Dispenser je ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NW470, SS1201-1, SS500, EB001-2, NW262, SB001, SB111, SB166, SS206, WMINO, NB663, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: CheckMate Puffer Leaf Multi

Zulassungsnummer:00A992-00
Zulassungsanfang:25.11.2022
Zulassungsende:31.08.2025
Vertriebsfirmen:Suterra Europe Biocontrol, S.L.
Wirkstoffe:70g/kg (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol, 130g/kg (Z)-11-Tetradecen-1-yl-acetat, 130g/kg (Z)-9-Tetradecen-1-yl-acetat
Kennzeichen:NW470, SS1201-1, SS500, EB001-2, NW262, SB001, SB111, SB166, SS206, WMINO, NB663, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:GHS02, GHS07, GHS09, EUH 208-0053, EUH 401, H223, H229, H315, H317, H319, H410, P101, P102, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P313, P362+P364, P391, P410+P412, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
KernobstSchokoladenbrauner Fruchtblattwickler, Fruchtschalenwickler, Apfelwickler 3 Dispenser je ha
Zulassungs­ende31.08.2025
Anwendungsnr.00A992-00/00-001
Wirkungs­bereichPheromon
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor Beginn des Fluges der Falter der 1. Generation
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikaufhängen
Aufwandmengen 3 Dispenser je ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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