Pflanzenschutzmittel: Stef Metron XL

Zulassungsnummer:

00B250-60

Zulassungsanfang:

29.10.2024

Zulassungsende:

30.11.2027

Vertriebsfirmen:

STEFES GmbH, Clayton Plant Protection Ltd.

Wirkstoffe:

696g/l Metamitron

Kultur(en)Schaderreger
Futterrübe, ZuckerrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras
Zulassungs­ende30.11.2027
Anwendungsnr.00B250-60/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Trockener Samen bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen (1. Behandlung)nach dem Auflaufen, BBCH 12-19 (2. und 3. Behandlung),
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengenerste Behandlung 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, zweite Behandlung 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, dritte Behandlung 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT103-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Kennzeichen:

NW470, SF275-VEAC, SS110-1, SS2101, EB001-2, NN2002, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMH5, WH951, WH952, NB6641, NN1001

Abstandsauflagen:


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Stef Metron XL

Zulassungsnummer:00B250-60
Zulassungsanfang:29.10.2024
Zulassungsende:30.11.2027
Vertriebsfirmen:STEFES GmbH, Clayton Plant Protection Ltd.
Wirkstoffe:696g/l Metamitron
Kennzeichen:NW470, SF275-VEAC, SS110-1, SS2101, EB001-2, NN2002, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMH5, WH951, WH952, NB6641, NN1001
GHS-Angaben:GHS09, EUH 208-0098, EUH 401, H411, P391, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Futterrübe, ZuckerrübeEinjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengraserste Behandlung 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, zweite Behandlung 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, dritte Behandlung 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.11.2027
Anwendungsnr.00B250-60/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Trockener Samen bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen (1. Behandlung)nach dem Auflaufen, BBCH 12-19 (2. und 3. Behandlung),
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengenerste Behandlung 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, zweite Behandlung 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha, dritte Behandlung 2 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT103-1: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zuckerrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Futterrübe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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