Pflanzenschutzmittel: NatriSan

Zulassungsnummer:

00B282-00

Zulassungsanfang:

30.08.2024

Zulassungsende:

01.10.2036

Vertriebsfirmen:

Biofa GmbH

Wirkstoffe:

989g/kg Natriumhydrogencarbonat

Kultur(en)Schaderreger
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende01.10.2036
Anwendungsnr.00B282-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2 Laubblätter entfaltet bis Beeren sind erbsengroß
Trauben hängen
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 12 kg/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 72 kg/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 7.5 kg/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWG736: Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WG737: Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Tafeltrauben nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage

Kennzeichen:

EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFUN, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit dem Wirkstoff:

Natriumhydrogencarbonat

Für den Schaderreger:

Echter Mehltau (Uncinula necator)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: NatriSan

Zulassungsnummer:00B282-00
Zulassungsanfang:30.08.2024
Zulassungsende:01.10.2036
Vertriebsfirmen:Biofa GmbH
Wirkstoffe:989g/kg Natriumhydrogencarbonat
Kennzeichen:EB001-2, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WMFUN, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:EUH 401, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)
ähnliche Produkte
max, Aufwandmenge pro Behandlung: 12 kg/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 72 kg/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 7,5 kg/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende01.10.2036
Anwendungsnr.00B282-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 2 Laubblätter entfaltet bis Beeren sind erbsengroß
Trauben hängen
Anwendungs­zeitpunktbei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 12 kg/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 72 kg/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 7.5 kg/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 400 bis 800 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWG736: Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WG737: Durch die Anwendung des Mittels kann eine Beeinträchtigung der Qualität der Tafeltrauben nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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