Pflanzenschutzmittel: Scala

Zulassungsnummer:

024225-00

Zulassungsanfang:

12.08.2009

Zulassungsende:

15.03.2026

Vertriebsfirmen:

BASF

Wirkstoffe:

400g/l Pyrimethanil

Kultur(en)Schaderreger
Birne, ApfelBotrytis cinerea, Monilinia fructigena, Anthracnose-Fruchtfäule, Bitterfäule (Neofabraea malicorticis), Bitterfäule (Phylctema vagabunda), Bitterfäule (Neofabraea perennans)
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/05-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.5 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 4.5 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 130 bis 1300 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungenVA277: Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 7 Tage
Freiland, Birne: 7 Tage
ErdbeereBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktBeginn der BlüteMitte der BlüteODEREnde der BlüteODER
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: 7 Tage
Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18)Botrytis cinerea
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-005
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturVon 1. Blüte am Hauptspross offen bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Moschus-Kürbis: 3 Tage
Gewächshaus, Riesenkürbis: 3 Tage
Gewächshaus, Garten-Kürbis: 3 Tage
Gewächshaus, Flaschenkürbis: 3 Tage
KernobstSchorf (Venturia spp.)
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Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweisbis zum Ende der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Möhre (§18)Möhrenschwärze (Alternaria dauci)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen
art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenSF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Möhre: 21 Tage
Patisson, Zucchini, Gurke (§18)Botrytis cinerea
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturVon 1. Blüte am Hauptspross offen bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Gurke: 3 Tage
Gewächshaus, Zucchini: 3 Tage
Gewächshaus, Patisson: 3 Tage
Porree (§18)Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri)
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Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben
Zwiebelhals trocken
physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen
sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Porree: 14 Tage
Speisezwiebel (§18)Botrytis squamosa
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenSF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Speisezwiebel: 14 Tage
Tabak (§18)Botrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/01-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
Stadium KulturVon 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.25 ml/m²
Wasser: 0.1 bis 0.2 l/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Tabak (§18)Botrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/01-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
Stadium KulturVon Trockener Samen
Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium
Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technikzugeben
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WeinrebeBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage

Kennzeichen:

NW468, NW604, NW264, SB001, SB110, SE110, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, SS610, WMFD1, NN2842, NW262, VH606, WH952, NB6641, NN134, NN161, NN165, NN170, NN180, NN191

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Anwendungshinweis: (BASF)Flüssiges Fungizid zur Bekämpfung von Schorf an Kernobst sowie Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Weinreben, Erdbeeren und Tabak.
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014348502436), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348502429), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348686440)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Scala

Zulassungsnummer:024225-00
Zulassungsanfang:12.08.2009
Zulassungsende:15.03.2026
Vertriebsfirmen:BASF
Wirkstoffe:400g/l Pyrimethanil
Kennzeichen:NW468, NW604, NW264, SB001, SB110, SE110, SF1891, SS110, SS2101, SS2202, SS610, WMFD1, NN2842, NW262, VH606, WH952, NB6641, NN134, NN161, NN165, NN170, NN180, NN191
GHS-Angaben:GHS09, H411, P391, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Birne, ApfelBotrytis cinerea, Monilinia fructigena, Anthracnose-Fruchtfäule, Bitterfäule (Neofabraea malicorticis), Bitterfäule (Phylctema vagabunda), Bitterfäule (Neofabraea perennans)max, Aufwandmenge pro Behandlung: 1,5 l/ha, max, Aufwandmenge für die Kultur bzw, das Kalenderjahr: 4,5 l/ha, max, laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1 l/10,000 m² Laubwandfläche; Wasser: 130 bis 1300 l/10,000 m² Laubwandfläche
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/05-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengenmax. Aufwandmenge pro Behandlung: 1.5 l/ha, max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr: 4.5 l/ha, max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge: 1 l/10.000 m² Laubwandfläche
Wasser: 130 bis 1300 l/10.000 m² Laubwandfläche
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 10,75% 5,90% *
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 15m
Anwendungs­bestimmungenVA277: Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Apfel: 7 Tage
Freiland, Birne: 7 Tage
ErdbeereBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/00-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktBeginn der BlüteMitte der BlüteODEREnde der BlüteODER
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
AuflagenWH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Erdbeere: 7 Tage
Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis (§18)Botrytis cinerea
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-005
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturVon 1. Blüte am Hauptspross offen bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Moschus-Kürbis: 3 Tage
Gewächshaus, Riesenkürbis: 3 Tage
Gewächshaus, Garten-Kürbis: 3 Tage
Gewächshaus, Flaschenkürbis: 3 Tage
KernobstSchorf (Venturia spp.)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/00-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweisbis zum Ende der Blüte
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstnde: 50% 15,75% 10,90% 5
NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 20m
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenWH950: Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kernobst: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Möhre (§18)Möhrenschwärze (Alternaria dauci)
ähnliche Produkte
2 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-003
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen
art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenSF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Möhre: 21 Tage
Patisson, Zucchini, Gurke (§18)Botrytis cinerea
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-004
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichGewächshaus
Stadium KulturVon 1. Blüte am Hauptspross offen bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenSF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenGewächshaus, Gurke: 3 Tage
Gewächshaus, Zucchini: 3 Tage
Gewächshaus, Patisson: 3 Tage
Porree (§18)Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri)
ähnliche Produkte
2 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben
Zwiebelhals trocken
physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen
sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenNG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Porree: 14 Tage
Speisezwiebel (§18)Botrytis squamosa
ähnliche Produkte
2 l/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/04-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 2 l/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungenSF276-14GE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF275-EEGE: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
Auflagen
Hinweise
WartezeitenFreiland, Speisezwiebel: 14 Tage
Tabak (§18)Botrytis cinerea
ähnliche Produkte
0,25 ml/m²; Wasser: 0,1 bis 0,2 l/m²
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/01-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
Stadium KulturVon 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 2
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 0.25 ml/m²
Wasser: 0.1 bis 0.2 l/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Tabak (§18)Botrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/01-001
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus)
Stadium KulturVon Trockener Samen
Überdauerungs- bzw. Vermehrungsorgan im Ruhestadium
Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 4. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Anwendungs­technikzugeben
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenAnzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Anzucht- und Saatbeete (Gewächshaus), Tabak: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WeinrebeBotrytis cinerea
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende15.03.2026
Anwendungsnr.024225-00/00-002
Wirkungs­bereichFungizid
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen oder sprühen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagenNW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.: 5m
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WW704: Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: 28 Tage

Sicherheits-
datenblatt
pdf

Anwendungshinweis: (BASF)Flüssiges Fungizid zur Bekämpfung von Schorf an Kernobst sowie Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Weinreben, Erdbeeren und Tabak.
Gebinde: , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014348502436), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348502429), 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348686440)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Orefa Pyrimethanil 024225-00/017 Plantan GmbH 14.01.2010 15.03.2026
SKALIC 024225-00/024 Crop Chem GmbH 16.03.2016 15.03.2026
Scala 024225-00/025 MENORA GmbH 18.07.2018 15.03.2026
Scala 024225-00/026 STAR Agro Handels GmbH 20.08.2018 15.03.2026

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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