Zulassungsnummer: | 027700-00 |
Zulassungsanfang: | 17.02.2020 |
Zulassungsende: | 15.12.2024 |
Vertriebsfirmen: | Evergreen Garden Care |
Wirkstoffe: | 360g/l Glyphosat (441g/l Kalium-Salz) |
Kennzeichen: | EB001-2, NW470, EB001-2, NN3002, NW261, SB001, SB005, SB010, SB166, SF245-02, SS205-1, WH952, WMG, NB6641, NN1001 |
GHS-Angaben: | , EUH 401, H411, P391, P501 |
Abstandsauflagen: | |
Totalherbizid, bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen unter Details.
Kultur(en) | Schaderreger | Aufwandmenge(n) |
Kernobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 0,5 ml/m²; Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2024 |
Anwendungsnr. | 027700-00/00-003 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.5 ml/m² Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | Anwenderkategorie: nichtberuflich mit Spritzschirm |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Kernobst: 42 Tage |
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Rasen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 0,5 ml/m²; Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2024 |
Anwendungsnr. | 027700-00/00-002 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.5 ml/m² Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | Anwenderkategorie: nichtberuflich mit Spritzschirm |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Steinobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 0,5 ml/m²; Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2024 |
Anwendungsnr. | 027700-00/00-004 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Obstbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.5 ml/m² Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | Anwenderkategorie: nichtberuflich mit Spritzschirm |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Steinobst: 42 Tage |
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Zierpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 0,5 ml/m²; Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Zulassungsende | 15.12.2024 |
Anwendungsnr. | 027700-00/00-001 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | spritzen |
Aufwandmengen | 0.5 ml/m² Wasser: 20 bis 50 ml/m² |
Weitere Erläuterungen | zur Kulturvorbereitung Anwenderkategorie: nichtberuflich mit Spritzschirm |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW641: Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Stockholz, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 33 % |
Zulassungsende | 15.12.2024 |
Anwendungsnr. | 027700-00/00-005 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | während der Vegetationsperiode |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | streichen |
Aufwandmengen | 33 % |
Weitere Erläuterungen | zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung maximaler Mittelaufwand 0,5 ml/m² Anwenderkategorie: nichtberuflich |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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Zierpflanzen | Drüsiges Springkraut, Japanischer Staudenknöterich | 20 % |
Zulassungsende | 15.12.2024 |
Anwendungsnr. | 027700-00/00-006 |
Wirkungsbereich | Herbizid |
Einsatzgebiet. | Zierpflanzenbau |
Anwendungsbereich | Freiland |
Anwendungszeitpunkt | Unmittelbar nach dem Schnitt der Unkräuter |
Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 |
Anwendungstechnik | injizieren |
Aufwandmengen | 20 % |
Weitere Erläuterungen | Einzelpflanzenbehandlung Anwenderkategorie: nichtberuflich maximaler Mittelaufwand 0,5 ml/m² |
Abstandsauflagen | |
Anwendungsbestimmungen | |
Auflagen | NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. |
Hinweise | |
Wartezeiten | Freiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
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