Pflanzenschutzmittel: COMPO Rasendünger gegen Unkraut + Moos

Zulassungsnummer:

027820-61

Zulassungsanfang:

25.01.2021

Zulassungsende:

31.12.2026

Vertriebsfirmen:

COMPO GmbH

Wirkstoffe:

3.3g/kg 2,4-D (3.97g/kg Dimethylamin-Salz), 1.6g/kg Dicamba (1.93g/kg Dimethylamin-Salz), 238g/kg Eisen-II-sulfat (266g/kg Monohydrat)

Kultur(en)Schaderreger
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.027820-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode (Mai bis August)nicht im Ansaatjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW742: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenMoose
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.027820-61/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode (Mai bis August)nicht im Ansaatjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

NW470, SS202, SS205-1, EB001-2, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, WMO, WH952, NB6641, NN1001, NN1002

Abstandsauflagen:

Mit der gleichen Wirkstoffkombination:

2,4-D|Dicamba|Eisen-II-sulfat

Mit dem Wirkstoff:

2,4-D
Dicamba
Eisen-II-sulfat

Für den Schaderreger:

Moose
Zweikeimblättrige Unkräuter

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: COMPO Rasendünger gegen Unkraut + Moos

Zulassungsnummer:027820-61
Zulassungsanfang:25.01.2021
Zulassungsende:31.12.2026
Vertriebsfirmen:COMPO GmbH
Wirkstoffe:3.3g/kg 2,4-D (3.97g/kg Dimethylamin-Salz), 1.6g/kg Dicamba (1.93g/kg Dimethylamin-Salz), 238g/kg Eisen-II-sulfat (266g/kg Monohydrat)
Kennzeichen:NW470, SS202, SS205-1, EB001-2, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, WMO, WH952, NB6641, NN1001, NN1002
GHS-Angaben:EUH 208-0026, EUH 208-0218, EUH 401, P501
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
RasenZweikeimblättrige Unkräuter
ähnliche Produkte
30 g/m²
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.027820-61/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode (Mai bis August)nicht im Ansaatjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH9161: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WW742: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
RasenMoose
ähnliche Produkte
30 g/m²
Zulassungs­ende31.12.2026
Anwendungsnr.027820-61/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktwährend der Vegetationsperiode (Mai bis August)nicht im Ansaatjahr,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikstreuen
Aufwandmengen 30 g/m²
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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