Pflanzenschutzmittel: Milot

Zulassungsnummer:

033838-62

Zulassungsanfang:

19.05.2020

Zulassungsende:

30.04.2025

Vertriebsfirmen:

Syngenta

Wirkstoffe:

800g/l Prosulfocarb

Kultur(en)Schaderreger
AckerbohneEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Bleichsellerie (§18)Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/11-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Bleichsellerie: 70 Tage
Dinkel (§18)Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufenbis 5 Tage nach der Saat
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Echte Kamille (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Echte Kamille: 42 Tage
Freiland, Echte Kamille: 42 Tage
Echte Kamille (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Austrieb
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Echte Kamille: 42 Tage
Freiland, Echte Kamille: 42 Tage
FuttererbseEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futtererbse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Garten-Stiefmütterchen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/03-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Garten-Stiefmütterchen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Garten-Stiefmütterchen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Johanniskraut (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/05-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim PflanzjahrFrühjahr,nach dem Austrieb,bis zur Entfaltung des 2. bis 3. Blattes,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Johanniskraut (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/05-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab 2. StandjahrFrühjahr,nach dem Austrieb,bis zur Entfaltung des 2. bis 3. Blattes,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
KartoffelEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem Aufrichten der Dämme
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Knollensellerie (§18)Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras, Kletten-Labkraut, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/08-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Knollensellerie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Kümmel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Austrieb
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Kümmel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Lupine-Arten (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/03-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufenbis 5 Tage nach der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Lupine-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Melisse (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/05-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab 2. Standjahrvor dem Austrieb,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Porree (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Kletten-Labkraut, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/10-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Porree: 80 Tage
Porree (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Kletten-Labkraut, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/10-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbis 7 Tage nach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Porree: 80 Tage
Schnittlauch (§18)Zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Einkeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
Anwendungs­zeitpunkt10-14 Tage nach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV211: Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittlauch: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Schnittlauch: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SommergersteStängelumfassende Taubnessel, Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut, Purpurrote Taubnessel
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten
Keimblätter voll entfaltet
erste Blätter spreizen sich ab bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sommergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SonnenblumeWeißer Gänsefuß, Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Spitzwegerich (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/07-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Saatvor dem AuflaufenUND
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spitzwegerich: 42 Tage (EBB)
Freiland, Spitzwegerich: 42 Tage (EBBEBB)
Freiland, Spitzwegerich: 42 Tage (EBBEBBEBB)
Stauden, Sommerblumen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Stauden: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Sommerblumen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WintergersteEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten
Keimblätter voll entfaltet
erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenHerbst
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wintergerste, Winterroggen, WinterweichweizenEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Winterroggen, WinterweichweizenEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten
Keimblätter voll entfaltet
erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenHerbst
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Ziergehölze (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/02-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahrvor dem Austrieb,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zierpflanzen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/02-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichStellflächen (Freiland)
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenStellflächen (Freiland), Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zwiebelgemüse (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/06-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zwiebelgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zwiebelgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zwiebelgemüse (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/09-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zwiebelgemüse: 60 Tage
Freiland, Zwiebelgemüse: 60 Tage

Kennzeichen:

NW468, SE110, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS610, ST1102, NT145, NT146, NT170, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF1891, NB6641, NN130, NN166

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblattpdf

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Milot

Zulassungsnummer:033838-62
Zulassungsanfang:19.05.2020
Zulassungsende:30.04.2025
Vertriebsfirmen:Syngenta
Wirkstoffe:800g/l Prosulfocarb
Kennzeichen:NW468, SE110, SS110-1, SS120-1, SS2101, SS2202, SS610, ST1102, NT145, NT146, NT170, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SB199, SF1891, NB6641, NN130, NN166
GHS-Angaben:GHS07, GHS09, EUH 208-0143, EUH 401, H315, H317, H319, H400, H410, P101, P102, P261, P280, P302+P352, P305+P351+P338, P308+P313, P362+P364, P391, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
AckerbohneEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ackerbohne: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Bleichsellerie (§18)Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/11-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Bleichsellerie: 70 Tage
Dinkel (§18)Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufenbis 5 Tage nach der Saat
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Echte Kamille (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Echte Kamille: 42 Tage
Freiland, Echte Kamille: 42 Tage
Echte Kamille (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Austrieb
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Echte Kamille: 42 Tage
Freiland, Echte Kamille: 42 Tage
FuttererbseEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-006
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Futtererbse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Garten-Stiefmütterchen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/03-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Garten-Stiefmütterchen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Garten-Stiefmütterchen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Johanniskraut (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras 5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/05-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktim PflanzjahrFrühjahr,nach dem Austrieb,bis zur Entfaltung des 2. bis 3. Blattes,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Johanniskraut (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras 5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/05-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab 2. StandjahrFrühjahr,nach dem Austrieb,bis zur Entfaltung des 2. bis 3. Blattes,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
Freiland, Johanniskraut: 70 Tage
KartoffelEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-007
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufennach dem Aufrichten der Dämme
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Kartoffel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Knollensellerie (§18)Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras, Kletten-Labkraut, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/08-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Knollensellerie: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Kümmel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-005
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Austrieb
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Kümmel (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/04-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Freiland, Kümmel: 90 Tage
Lupine-Arten (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/03-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufenbis 5 Tage nach der Saat
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Lupine-Arten: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Melisse (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras 5 l/ha; Wasser: 400 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/05-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktab 2. Standjahrvor dem Austrieb,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Freiland, Melisse: 60 Tage
Porree (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Kletten-Labkraut, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/10-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Porree: 80 Tage
Porree (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Kletten-Labkraut, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/10-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbis 7 Tage nach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Porree: 80 Tage
Schnittlauch (§18)Zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/01-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet
Anwendungs­zeitpunkt10-14 Tage nach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VV211: Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Schnittlauch: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Schnittlauch: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SommergersteStängelumfassende Taubnessel, Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut, Purpurrote Taubnessel 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-004
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten
Keimblätter voll entfaltet
erste Blätter spreizen sich ab bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sommergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
SonnenblumeWeißer Gänsefuß, Vogel-Sternmiere, Kletten-Labkraut 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-008
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Sonnenblume: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Spitzwegerich (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/07-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach der Saatvor dem AuflaufenUND
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Spitzwegerich: 42 Tage (EBB)
Freiland, Spitzwegerich: 42 Tage (EBBEBB)
Freiland, Spitzwegerich: 42 Tage (EBBEBBEBB)
Stauden, Sommerblumen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 5 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/02-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Pflanzen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Stauden: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Sommerblumen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WintergersteEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten
Keimblätter voll entfaltet
erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenHerbst
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Wintergerste, Winterroggen, WinterweichweizenEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktvor dem Auflaufen
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenWA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Winterroggen, WinterweichweizenEinjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/00-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Ackerbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten
Keimblätter voll entfaltet
erste Blätter spreizen sich ab bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Anwendungs­zeitpunktnach dem AuflaufenHerbst
Max. Zahl Behandlungen
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.
WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Hinweise
WartezeitenFreiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Ziergehölze (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 5 l/ha; Wasser: 500 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/02-002
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktFrühjahrvor dem Austrieb,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 500 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Ziergehölze: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zierpflanzen (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 5 l/ha; Wasser: 1000 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/02-003
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichStellflächen (Freiland)
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 5 l/ha
Wasser: 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenStellflächen (Freiland), Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Zwiebelgemüse (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/06-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zwiebelgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Freiland, Zwiebelgemüse: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zwiebelgemüse (§18)Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zulassungs­ende30.04.2025
Anwendungsnr.033838-62/09-001
Wirkungs­bereichHerbizid
Einsatzgebiet.Gemüsebau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon 1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Anwendungs­zeitpunktnach dem Auflaufen
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 4 l/ha
Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zwiebelgemüse: 60 Tage
Freiland, Zwiebelgemüse: 60 Tage

Sicherheits-
datenblatt
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Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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