Pflanzenschutzmittel: Regalis Plus

Zulassungsnummer:

007727-00

Zulassungsanfang:

25.07.2014

Zulassungsende:

31.12.2024

Vertriebsfirmen:

BASF

Wirkstoffe:

84.8g/kg Prohexadion (100g/kg Calcium-Salz)

Kultur(en)Schaderreger
Kernobst (§18)Feuerbrand (Erwinia amylovora)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/02-001
Wirkungs­bereichBakterizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon erste Blüten offen bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 56 Tage
Freiland, Kernobst: 56 Tage
KernobstHemmung des Triebwachstums
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon erste Blüten offen bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 55 Tage
Freiland, Kernobst: 55 Tage
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-007
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenSF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-004
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenSF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-005
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Einjähriges Rispengras
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-006
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Einjähriges Rispengras
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-002
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Einjähriges Rispengras
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-003
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Topfpflanzen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/03-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichTopfkulturen (Gewächshaus)
Anwendungs­zeitpunktbei Bedarf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 2.5 kg/ha
Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenTopfkulturen (Gewächshaus), Topfpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WeinrebeLockerung des Traubenstielgerüstes
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/01-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Vollblüte: 50 % der Blütenkäppchen abgeworfen
Anwendungs­zeitpunktab Beginn der Blütebis zur Vollblüte,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenBehandlung der Traubenzone 1.8 kg/ha
Wasser: 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zierpflanzen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/03-002
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Bedarf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 2.5 kg/ha
Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Kennzeichen:

NW468, EO005-2, NN2002, SB001, SB110, SF245-01, SS110, SS120, SS2101, SS2202, SS422, SS530, SS610, WP7371, WH9131, WH9152, WH963-1, NB6641

Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätterpdf

Anwendungshinweis: (BASF)Der Wachstumsregler mit dem Plus für den modernen Obstbau: Wuchsregulierung, Ertragssicherung und Pflanzenstärkung in einem Produkt.
Der offensichtlichste Effekt von Regalis® Plus ist die Reduzierung des Trieblängen-Wachstums. Desweiteren führt Regalis® Plus zu einem ausgewogeneren Fruchtansatz, sowie zur Verbesserung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte der Bäume.
Gebinde: , 1,500 Kilogramm (EAN 4041885027320)

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Pflanzenschutzmittel: Regalis Plus

Zulassungsnummer:007727-00
Zulassungsanfang:25.07.2014
Zulassungsende:31.12.2024
Vertriebsfirmen:BASF
Wirkstoffe:84.8g/kg Prohexadion (100g/kg Calcium-Salz)
Kennzeichen:NW468, EO005-2, NN2002, SB001, SB110, SF245-01, SS110, SS120, SS2101, SS2202, SS422, SS530, SS610, WP7371, WH9131, WH9152, WH963-1, NB6641
GHS-Angaben:GHS07, EUH 401, H317, P101, P102, P261, P270, P272, P280, P302+P352, P333+P313, P363, P501, ACHTUNG
Abstandsauflagen:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger

Kultur(en)SchaderregerAufwandmenge(n)
Kernobst (§18)Feuerbrand (Erwinia amylovora)
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/02-001
Wirkungs­bereichBakterizid
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon erste Blüten offen bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 56 Tage
Freiland, Kernobst: 56 Tage
KernobstHemmung des Triebwachstums
ähnliche Produkte
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/00-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Obstbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon erste Blüten offen bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Anwendungs­zeitpunkt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 6
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 6
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Kernobst: 55 Tage
Freiland, Kernobst: 55 Tage
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-007
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenSF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-004
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenSF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-005
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Einjähriges Rispengras
ähnliche Produkte
1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-006
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Einjähriges Rispengras
ähnliche Produkte
1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-002
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Rasen (§18)Einjähriges Rispengras
ähnliche Produkte
1,5 kg/ha; Wasser: 300 bis 600 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/04-003
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktnach dem Schnitt
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 4
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 4
Anwendungs­technikspritzen
Aufwandmengen 1.5 kg/ha
Wasser: 300 bis 600 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungenNW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Freiland, Rasen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
Topfpflanzen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/03-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichTopfkulturen (Gewächshaus)
Anwendungs­zeitpunktbei Bedarf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 2.5 kg/ha
Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
Auflagen
Hinweise
WartezeitenTopfkulturen (Gewächshaus), Topfpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)
WeinrebeLockerung des Traubenstielgerüstes
ähnliche Produkte
Behandlung der Traubenzone 1,8 kg/ha; Wasser: 400 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/01-001
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Weinbau
Anwendungs­bereichFreiland
Stadium KulturVon Beginn der Blüte: 10 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Vollblüte: 50 % der Blütenkäppchen abgeworfen
Anwendungs­zeitpunktab Beginn der Blütebis zur Vollblüte,
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 1
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenBehandlung der Traubenzone 1.8 kg/ha
Wasser: 400 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Weinrebe: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.)
Zierpflanzen (§18)Stauchen
ähnliche Produkte
Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Zulassungs­ende31.12.2024
Anwendungsnr.007727-00/03-002
Wirkungs­bereichWachstumsregler
Einsatzgebiet.Zierpflanzenbau
Anwendungs­bereichFreiland
Anwendungs­zeitpunktbei Bedarf
Max. Zahl BehandlungenMax. Zahl der Anwendungen je Befall: 3
Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungs­technikspritzen
AufwandmengenPflanzengröße bis 50 cm 2.5 kg/ha
Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Weitere Erläuterungen
Abstands­auflagen
Anwendungs­bestimmungen
AuflagenNW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise
WartezeitenFreiland, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.)

Sicherheits-
datenblätter
pdf

Anwendungshinweis: (BASF)Der Wachstumsregler mit dem Plus für den modernen Obstbau: Wuchsregulierung, Ertragssicherung und Pflanzenstärkung in einem Produkt.
Der offensichtlichste Effekt von Regalis® Plus ist die Reduzierung des Trieblängen-Wachstums. Desweiteren führt Regalis® Plus zu einem ausgewogeneren Fruchtansatz, sowie zur Verbesserung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte der Bäume.
Gebinde: , 1,500 Kilogramm (EAN 4041885027320)

gültige Parallelimporte

Handelsname Zul.-Nr Vertriebsfirma Bescheid vom Zugelassen bis
Orefa Prohexadion Plus 007727-00/001 Plantan GmbH 17.12.2014 31.12.2024
Starchem Prohexadion Plus 007727-00/006 Star Chemicals doo 07.07.2016 31.12.2024
Starchem Prohexadion Plus 007727-00/007 Star Chemicals doo 05.07.2016 31.12.2024
AGRO HEXADION PLUS 007727-00/008 Agro Trade Handelsgesellschaft mbH 02.08.2016 31.12.2024
Regalis Plus 10 WG 007727-00/009 MENORA GmbH 31.10.2016 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/010 MENORA GmbH 10.05.2017 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/015 OGET Innovations GmbH 23.11.2017 31.12.2024
Regalis Plus 10 WG 007727-00/016 OGET Innovations GmbH 11.01.2018 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/017 MENORA GmbH 17.07.2018 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/018 STAR Agro Handels GmbH 26.06.2018 31.12.2024
StarChem Prohexadion Plus 007727-00/021 Star Chemicals doo 24.02.2020 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/022 MENORA GmbH 30.03.2020 31.12.2024
AGRO HEXADION PLUS 007727-00/024 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 08.01.2021 31.12.2024
AGRO HEXADION PLUS 007727-00/025 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 16.03.2022 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/026 STAR Agro Handels GmbH 05.10.2022 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/027 STAR Agro Handels GmbH 15.09.2022 31.12.2024
Regalis Plus 007727-00/028 STAR Agro Handels GmbH 28.10.2022 31.12.2024
Prohexadion Plus 007727-00/029 VERSIS S.A. 28.10.2022 31.12.2024
HEXACARE 007727-00/030 Agrocare Chemicals KFT 11.04.2023 31.12.2024
Regalis Plus 10 EC 007727-00/031 ALOA Handels GmbH 04.05.2023 31.12.2024
AGRO HEXADION PLUS 007727-00/032 C.P.C. Crop Protection Company S.A. 12.06.2024 31.12.2024

Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2024.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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